Ziele VKZS

Als erste Aufgabe werden einheitliche Richtlinien für die Behandlungsplanung, die
Bewilligungsprozeduren und die Behandlung
im Bereich der sozialen Zahnmedizin vorbereitet. Eine Veröffentlichung ist im 4. Quartal des Jahres 2006 vorgesehen.

Eine enge Kooperation drängt sich auf der Ebene von kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen auf, soweit diese die Zahnmedizin betreffen. So wird beispielsweise mit dem neuen Medizinalberufegesetz leider weiterhin eine sofortige Praxiseröffnung nach dem Staatsexamen und ohne jegliche Weiterbildung möglich sein.
Dies kann nach Meinung der VKZS weder im Sinne des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung noch im Sinne der Zahnärzteschaft sein. Im Gegensatz zum
Medizinalberufegesetz kennt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine 2jährige Weiterbildungsverpflichtung, bevor eine ZSR-Nummer für die Abrechung mit den Krankenkassen zugeteilt wird.
Es ist dem Vorstand der VKZS bewusst, dass diese nicht kongruente Situation durch die
EU-Gesetzgebung diktiert wurde. Aber sie ist trotzdem nicht richtig und nicht zu verantworten. Aus diesem Grunde müssten sowohl auf fachlicher wie auf politischer Ebene entsprechende Gesetzesanpassungen in der Schweiz wie im EU-Raum herbeigeführt werden.

Eine zunehmend engere kantonale Kooperation zugunsten einer schweizerisch einheitlichen Ausrichtung unter Beibehaltung der kantonalen Hoheit zeichnet sich in vielen Bereichen wie Erziehung, Polizeiwesen und auch im Gesundheitswesen ab - die Zahnmedizin sollte dabei nicht abseits stehen. Für weitere Informationen hier klicken.






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