Aktuelles VKZS |
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Aktuelles VZKS
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Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) |
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MedGB
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Das neue Medizinalberufegesetzes (MedBG) verlangt in Art. 51 ein Register der universitären Medizinalberufe. |
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Behandlung im Ausland: IV
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Bund fürchtet freie Arztwahl in EuropaoderBehandlungen im Ausland oder volle oder nicht volle Dienstleistungsfreiheit gemäss Freizügigkeitsabkommen |
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