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Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d'Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Zahntechniker-Verbandes. Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.
Informationen über den Beruf des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin: hier (SSO) und hier (VZLS).
Der Zahntechniker arbeitet gemäss Medizinprodukteverordnung(MepV, Art.3 b.) nach schriftlicher Verordnung und unter der Verantwortung einer beruflich entsprechend qualifizierten Person)
Medizinprodukteverordnung (MepV)
Informationen zur Aus- und Weiterbildung des Verbands Zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS: hier
Berufsbild ZT VZLS: hier klicken
Nicht zum Tätigkeitsbereich des Zahntechnikers und der Zahntechnikerin gehören:
(noch nicht vollständig)
- Abdrucknahme
- zahnärztliche Arbeiten in der Mundhöhle der Patienten