Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) Formular Swissmedic
Die Konkordanzliste VKZS zum neuen Zahntechniker-Tarif befindet sich unter Behandlungsempfehlungen.
MedGB
Das neue Medizinalberufegesetzes (MedBG) verlangt in Art. 51 ein Register der universitären Medizinalberufe. Im Absatz 2 wird die Funktion des Medizinalberufe-Registers festgehalten.: "Das Register dient der Information und dem Schutz von Patientinnen und Patienten, der Qualitätssicherung, statistischen Zwecken, der Erstellung der medizinischen Demografie und der Information ausländischer Stellen. Das Register bezweckt im Übrigen, die für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung notwendigen Abläufe zu vereinfachen." Diese Register soll im Jahr 2010 der Bevölkerung zur Einsicht zur Verfügung stehen.