Auftrag Kantonszahnarzt Der Kantonszahnarzt hat die gesetzlichen Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz zu vollziehen. Dies umfasst unter anderem das Bewilligungswesen und die Aufsicht über die Schulzahnpflege. Im weiteren begutachtet er zahnärztliche und zahntechnische Kostenvoranschläge und Rechnungen für die Ausgleichskasse, die Sozialämter und das Justizdepartement. Er ist fachtechnischer Berater des Gesundheits- und Sozialdepartementes und Verbindungsperson zur Zahnärztegesellschaft. Er vertritt die Interessen des Kantons im Stiftungsrat der Dentalhygienikerinnenschule in Zürich.