Die nachfolgenden Informationen führen Sie auf die Website des SSO (Société Suisse d'Odonto-stomatologie), der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und es Schweizerischen Dantalhygienikerinnen-Verbans (Swiss Dental Hygienists). Diese Quelle ist für die VKZS massgebend und wird laufend aktualisiert.
Dental-Hygienikerinnen dürfen in gewissen Kantonen auch selbstständig arbeiten. Zur Darstellung der Rechte und Pflichten ist hier die entsprechende DH-Verordnung des Kantons Zürich abrufbar. In folgenden Kantonen kann die DH selbstständig arbeiten (noch nicht vollständig): - Zürich - Basel